TSV Weilheim a.d. Teck e.V. Mitgliederversammlung
Hiermit laden wir alle Mitglieder des TSV Weilheim a.d. Teck e.V. zur ordentlichen Mitgliederversammlung am Mittwoch, den 16. April 2025 um 19:00 Uhr, in das Bürgerhaus, Mörikestube, 1.OG, Marktplatz 4 ein.
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung
- Bericht des Vorstandes
- Finanzbericht
- Bericht des Jugendleiters
- Bericht der Kassenprüfer
- Aussprache und Entlastung
- Wahlen
- Kurzberichte der Abteilungsleiter
- Ehrungen
- Vereinsbeiträge/Anpassung zum 01.01.2026
- Anträge
Antrag zur Satzungsänderung gemäß nachstehender Veröffentlichung - Sonstiges
Anträge zur Mitgliederversammlung sind spätestens 3 Tage vor der Versammlung (13.April), schriftlich beim Vorstand in der Geschäftsstelle einzureichen.
Wir freuen uns über eine zahlreiche Teilnahme unserer Mitglieder.
Die Vorstandschaft
Änderung der aktuellen Satzung vom 07.04.2006
geändert am 02.04.2009 und am 08.04.2011
alt:
§ 13 Aufgaben der Mitgliederversammlung
4. Wahl der Vorstandsmitglieder, des Schriftführers, des Pressewartes und von zwei Kassenprüfern jeweils auf die Dauer von zwei Jahren. Die Amtsdauer endet mit den Neuwahlen.
neu:
§ 13 Aufgaben der Mitgliederversammlung
4. Wahl der Vorstandsmitglieder für eine Amtszeit zwischen einem und drei Jahren. Die Wahl kann in einem rollierenden Verfahren erfolgen. Die Amtsdauer endet mit den Neuwahlen.
Wahl
- des Schriftführers
- des Pressewartes
- der zwei Kassenprüfer
jeweils auf die Dauer von 2 Jahren.
Die Amtsdauer endet mit den Neuwahlen.
Anlagen zur Satzung
Anlage zu § 3 Ziff. 2 der Satzung: Jugendordnung
alt:
§ 4 Jugendvollversammlung
Die Jugendvollversammlung ist das oberste Organ der Vereinsjugend. Sie findet jährlich mindestens einmal rechtzeitig vor der Hauptversammlung des Vereins statt.
Sie wählt jeweils auf ein Jahr
- den/die Vereinsjugendleiter/in
- die Vereinsjugendsprecherin
- den Vereinsjugendsprecher
neu:
§ 4 Jugendvollversammlung
Die Jugendvollversammlung ist das oberste Organ der Vereinsjugend. Sie findet jährlich mindestens einmal rechtzeitig vor der Hauptversammlung des Vereins statt.
Sie wählt für eine Amtszeit von mindestens einem und höchstens drei Jahren
- den/die Vereinsjugendleiter/in
- die Vereinsjugendsprecherin
- den Vereinsjugendsprecher
Die genaue Amtsdauer wird vor jeder Wahl in der Jugendvollversammlung festgelegt.
Anmerkung: kursiv= geänderte Inhalte
TSV Weilheim – die Vorstandschaft